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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SE&T, SPORTS  EVENTS & TOURISM

1. Angebot und Vertragsabschluss
Die Anmeldung bzw. Beauftragung eines Arrangements erfolgt ausschließlich aufgrund eines aktuellen Angebotes. Sie kann per E-Mail, Brief oder Fax  durchgeführt werden. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme/Auftragsbestätigung von SE&T, Sports  Events  &  Tourism  zustande.

Die von SE&T zu erbringenden Leistungen basieren auf der Leistungsbeschreibung des der Beauftragung zugrunde liegenden  Angebotes sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Weichen die Leistungen in der Auftragsbestätigung von den angebotenen und beauftragten Leistungen ab, gelten sie vom Kunden/Auftraggeber als angenommen, wenn er diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Auftragsbestätigung widerspricht.

2. Zahlung, Verzug
Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 20%  vom Angebotspreis sofort fällig und ohne Abzug zahlbar.

Ausnahme: bei Flugbuchungen durch SE&T ist die Gesamtsumme d.h. 100% sofort fällig.

Die Restzahlung ist 28 Tage vor Beginn der Leistungserbringung/Veranstaltung fällig.

Bei Vertragsabschluss innerhalb 28 Tage vor Leistungserbringung/Beginn  der Veranstaltung ist der gesamte Angebotspreis sofort fällig.

Bei Zahlungsverzug ist SE&T berechtigt, für die Zeit des Zahlungsverzuges Zinsen zu berechnen, die maximal 2% über dem aktuell gültigen Hauptrefinanzierungssatz der EZB liegen.

3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des Angebotes und den hierauf Bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung. Die in dem Angebot enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend.

SE&T behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungen zu erklären, über die der Kunde  vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Rücktritt und Terminänderung
Ein Rücktritt vom Veranstaltungsvertrag ist für den Kunden nur dann möglich, wenn schwerwiegende Gründe hierfür vorliegen. Eine entsprechend begründete Rücktrittserklärung muss an SE&T in schriftlicher Form erfolgen.

Pauschalierte Rücktrittskosten als angemessener Ersatz für  bereits getätigte Aufwendungen sind vom Kunden wie folgt zu übernehmen:

Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% des Gesamtpreises

Ab 29. bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 40% des Gesamtpreises

Ab 14. bis 2. Tag vor Veranstaltungsbeginn  70% des Gesamtpreises

Ab 2. Tag vor Anfang der Veranstaltung 100% des Gesamtpreises

Ausgenommen hievon sind gebuchte Flüge, die zu 100% zu bezahlen sind.

Bei Änderung des Veranstaltungstermins gilt ebenso die oben stehende Gebührentabelle.

Die Bearbeitungsgebühren für Namensänderungen betragen 50,- Euro pro Änderung.

Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittsgebühren ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei SE&T, Sports Events & Tourism in Überlingen. Die Stornierung gilt erst mit der Erteilung der Rechnung als bestätigt. Die Kosten sind sofort zahlbar, unabhängig von einer eventuellen Regulierung durch eine Rücktrittskosten-Versicherung.

5. Leistungen  bestimmter verschiedener Veranstalter
Leistungen, die auf besonderen Wunsch des Kunden in das Angebot von SE&T aufzunehmen sind (z.B. Hotelbuchungen, Flüge, Bus-, Zug und andere Transfers), werden zwischen dem Kunden und SE&T als ein Geschäftsbesorgungsvertrag  behandelt, in dem sich SE&T verpflichtet, die gewünschte Vermittlung ordnungsgemäß und sorgfältig vorzunehmen.

6. Haftung, Mängel, Versicherungen.
Die vereinbarten Leistungen erfolgen zu den im Vertrag festgelegten Terminen. Terminänderungen, die vom Kunden zu vertreten sind, unterliegen der Kostenerstattung gemäß § 4.

SE&T haftet ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Leistungen. Sollte eine vereinbarte Leistung gleich aus welchen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden können, ist SE&T berechtigt, eine angemessene Ersatzleistung zu bieten. Sollte keine angemessene Ersatzleistung möglich sein, hat der Kunde Anspruch auf  entsprechende Kostenerstattung.

Bei sportlichen Veranstaltungen beteiligt sich jeder auf eigene Gefahr. Eine entsprechende Unfallversicherung wird empfohlen. Grundsätzlich sind in Angeboten von SE&T keine Versicherungen enthalten.(z.B. : Unfall-, Diebstahl-, Reiserücktrittsversicherungen). Auf  besonderen Wunsch des Kunden kann SE&T solche Versicherungen abschließen.

Etwaige Mängel sind vom Kunden unverzüglich vor Ort an die jeweilige Veranstaltungsleitung anzuzeigen. Hieraus resultierende Ansprüche sind spätestens 2  Wochen nach Veranstaltungsende  in schriftlicher Form unter Angabe der aufgetretenen Mängel (Was, wann, wo)  anzumelden.

7. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Überlingen.

8. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Geschäftsbesorgungsverträge hat nicht die Unwirksamkeit der ganzen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Geschäftsbesorgungsverträge zur Folge.

SE&T, Sports Events & Tourism
Wiestorstrasse 8,  88662 Überlingen
Tel. 07551 309070;
Fax. 07551 309069
info@se-t.info
USt-IdNr.  DE 813771647


Adresse

SE&T, Sports Events & Tourism
Wiestorstrasse 8
88662 Überlingen
Tel. 07551 309070;
Fax. 07551 309069
info@set-events.com
USt-IdNr.  DE 813771647

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